Seit dem 1.April 2003 gilt für den Veloselbstverlad in Intercity-Neigezügen (ICN) eine Reservationspflicht.Nur wer am Bahnhof eine kostenpflichtige Reservation vorgenommen hat, darf Velos in die ICN verladen. Die SBB prüfen, die Reservationspflicht auf den gesamten Intercity-Verkehr auszudehnen.
Diese Regelung bringt der Kundschaft erhebliche Mehrkosten und erschwert die Benützung von Bahn+Velo. Die Reservationspflicht schreckt die Velofahrenden ab und ist ein Schritt in die falsche Richtung! Sie entspricht nicht dem Kundenbedürfnis, insbesondere im Ferien- und Freizeitverkehr.
Die Kundschaft will statt kostspieliger und komplizierter Reservationssysteme mehr Platz in den Zügen für Velos, Kinderwagen, sperriges Gepäck und Sportgeräte. Die unterzeichnenden Personen fordern deshalb die SBB auf: |